Hitlerjugend (HJ)
Die Geschichte der HJ begann 1922 mit der Gründung des "Jugendbundes der NSDAP", die bis 1932 organisatorisch der SA unterstellt war.
Um die Jugendlichen zur Mitgliedschaft in der Hitlerjugend zu begeistern, lief eine gewaltige Werbekampagne an. Wer der HJ nicht beitrat, zählte als Außenseiter. Beamte wurden verpflichtet, ihre Kinder in die HJ zu schicken.

Das seit dem 1. Dezember 1936 gültige "Gesetz über die Hitlerjugend", das auch die Mitgliedschaft regelte, wurde ab 25.März 1939 mit der eingeführten "Jugenddienstpflicht" nicht mehr freiwillig. Nun konnte die Mitgliedschaft auch gegen den Willen der Eltern polizeilich erzwungen werden. Ab diesem Zeitpunkt war bereits der Großteil aller Jungen und Mädchen in der HJ erfasst.
Aufgabe der HJ war, Kinder bzw. Jugendliche im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie zu erziehen und zu beeinflussen. Ihr Alltag war militärisch organisiert.
Die Angehörigen des Jungvolks und der HJ wurden auch zum Dienst für das "Winterhilfswerk" (WHW) herangezogen.
Für die Jugendlichen gab es außerdem noch den freiwilligen Reichsarbeitsdienst (RAD), der ab 1935 für alle männlichen und ab 1939 für alle weiblichen Jugendlichen zur Pflicht wurde.

Diese Dienstpflicht betraf vor allem den Einsatz bei Bauarbeiten von Straßen, Kanälen und Befestigungen (z.B. Westwall).
Ab 1943 verpflichtete man die HJ auch zum Kriegsdienst, speziell als Luftwaffen- und Marinehelfer.
In die "REIMAHG" kam die HJ ab Herbst 1944 als "letztes Aufgebot zum totalen Kriegseinsatz". Anfangs wurden mehrere Hundertschaften aus der benachbarten später auch aus weit entfernten Regionen eingesetzt.
Die Jugendlichen waren in den Lagern im Zwabitz- und Schindlertal untergebracht.
Die schwere körperliche Arbeit waren die meisten Jugendlichen nicht gewöhnt.
Der Typhus, der in den "REIMAHG" Lagern ausgebrochen war, traf auch die HJ, der für einige von ihnen den Tod bedeutete.
Bund Deutscher Mädchen (BDM)
Der BDM wurde 1930 durch Zusammenschluss verschiedener unorganisierter Mädchengruppen gegründet und 1931 in die HJ eingegliedert.

Im BDM, dem nicht der "Jungmädelbund" mit den 10 bis 13-jährigen Mädchen zuzurechnen ist, waren Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren organisiert, die in der HJ eine eigene Abteilung bildeten.
Die letzten Jahre des BDM waren durch den Zweiten Weltkrieg geprägt, an dem sich die weibliche Jugend als Lazarett-, Luftschutz- und Landhelfer sowie auf vielfältige andere Weise - nicht aber mit der Waffe - beteiligte.
In der "REIMAHG" waren sie zu Hausarbeiten in den Lagern der Hitlerjugend eingesetzt.