Ein Blick untertage, September 2020

Uns erreichen immer wieder Anfragen, ob die Stollenanlagen im Walpersberg besichtigt werden kann.  Es freut uns natürlich, dass das Interesse an der Geschichte ungebrochen ist. Allerdings ist es bis in unbestimmte Zukunft nicht möglich, das Stollensystem für den Besucherverkehr zu öffnen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dazu kommt, dass der Walpersberg als FFH* (Fauna-Flora-Habitat) Gebiet eingestuft ist. Im Stollensystem hat auch eine große und geschützte Fledermauspopulation ihr Quartier.

Das Stollensystem gliedert sich in zwei Bereiche, den Alt- und den Neubau. Die vielen Kilometer im Altbaubereich sind streckenweise schwer begehbar, an manchen Stellen fehlt es an ausreichend Sauerstoff. Die gesamte Bewetterung und damit die Sicherheit der Statik ist durch die hermetisch abgeschlossenen Eingänge nicht mehr gegeben. Der Neubaubereich, ein von der Nationalen Volksarmee in den 70er Jahre streckenweise ausgebauter Lagerbereich, ist dadurch so instabil, dass es zu großflächigen Wand- und Deckenabbrüchen kommt.

Unser Verein hatte jedoch in der Vergangenheit die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und deren Genehmigung einen unterirdischen Teilbereich für eine umfangreiche,  geschichtliche Ausstellung zu nutzen. Anlass war eine Gedenkfeier mit internationalen Gästen, die wir damals und in den nachfolgenden Jahren am Walpersberg organisierten.

Viele Bilder, die damals entstanden, dokumentieren auch heute noch unsere Arbeit auf internationaler Basis. Die Anlage dokumentiert ihre traurige Vergangenheit und dies sollte bei allem was man auf diesem Gelände tut, immer im Vordergrund stehen und mit Respekt behandelt werden. Es ist die Geschichte von Menschen und nicht vorrangig die der Technik, die leider von manch anderen bevorzugt wird. Für uns ist die Geschichte der Menschen bis heute unser Arbeitsleitfaden und wird es bleiben.

*             FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura-2000-Netzwerkes.

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